Allgemeine Geschäftsbedingungen der SK Software Consulting GmbH
(im Folgenden kurz SKSC genannt)
1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der SKSC sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsabschluss
Angebote der SKSC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der SKSC binnen 14 Tagen ab Eingang der Bestellung bei der SKSC zustande.
3. Lieferung und Leistungen
Termine
Liefer- oder Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von der Firma SKSC bestätigt sind. Verzögert sich eine Leistung über den von der SKSC zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden.
Kommt die SKSC mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die SKSC unmöglich, so ist der Ersatz eines jedweden Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch die SKSC beruhen.
Hindernisse und höhere Gewalt
Kann die SKSC wegen Hindernissen höherer Gewalt, die von der SKSC nicht zu vertreten sind, den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
Versand
Mit der Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.
4. Zahlung
Preise
Die Preise der SKSC gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Klagenfurt. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungenen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.
Verzug
Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist die SKSC berechtigt, Zinsen gemäß §1333 Abs. 2 ABGB zu verlangen. Der Nachweis, dass ein höherer oder weitergehender Verzugsschaden bzw. ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist, steht der durch diesen Nachweis jeweils begünstigten Vertragspartei offen.
Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens der SKSC erfüllt ist.
Gegenansprüche
Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese von SKSC GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von der SKSC und der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der SK Software Consulting. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet.
6. Gewährleistung
Haftung
Die Haftung der SKSC für jedwede Schäden und Vermögensverluste (auch Mangelfolgeschäden), die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch die SKSC zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.
Gewährleistungsbeschränkung
Die Gewährleistung der SKSC beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die SKSC außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der SK Software Consulting.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die SKSC oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen, wenn sie der SKSC unmöglich ist, innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchgeführt werden kann und bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann. Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen der Mängelbeseitigung gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar.
Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch die SKSC zurückzuführen.
Fehlerfreiheit
Die SKSC macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch die SKSC ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
Gewähr
Vorbehaltlich ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung übernimmt die SKSC keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.
Hardware-Kompatibilität
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt die SKSC keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardware-Bestandteilen.
Lizenzbedingungen
In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Liegen einem von der SKSC gelieferten Produkt eines Drittherstellers – insbesondere aus dem Ausland – Lizenzbedingungen der SKSC bei, so gelten bei abweichenden Bestimmungen die Bestimmungen der SK Software Consulting.
8. Sonstige Bestimmungen
Ausfuhrgenehmigungspflicht
Auch ohne Hinweise seitens der SKSC GmbH sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt österreichische und auch ausländische Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Klagenfurt, soweit es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Rechtsbeziehungen
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der SKSC und dem Besteller gilt ausschließlich das österreichische Recht (ausgenommen das einheitliche UN-Kaufrecht – UNICITRAL).
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in diesem Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.
9. Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz
Der Besteller kann den Vertrag ohne Begründung schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware widerrufen. Zur Fristwahrung gilt die rechtzeitige Absendung.
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens vier Monate nach Eingang der Ware beim Empfänger. Das Widerrufsrecht erlischt mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, wenn die gelieferte Ware vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
